Begleithundeprüfung (BH)

Zugelassen sind Hunde aller Rassen und Größen. Das Zulassungsalter beträgt 12 Monate. Am Schluss der Prüfung werden keine Ergebnisse nach Punkten, sondern nur ein Werturteil "Bestanden" oder "Nicht Bestanden" vom Leistungsrichter bekannt gegeben.Die Prüfung ist bestanden, wenn im Teil A 70% der zu erreichenden Punkte und in Teil B die Übungen vom Leistungsrichter als ausreichend erachtet wurden. Die Ablegung der Prüfung ist im Wiederholungsfalle an keine Frist gebunden. Zum Bestehen der Prüfung müssen im 1. Teil mindestens 70% erreicht werden.

Teil 1 Begleithundeprüfung auf dem Platz

Jede Einzelübung beginnt und endet in der Grundstellung. In der Grundstellung sitzt der Hund auf der linken Seite gerade neben dem Hundeführer, mit dem rechten Schulterblatt in Kniehöhe. Die Endgrundstellung der vorhergehenden Übung kann als Ausgangsgrundstellung der Folgeübung verwendet werden.Der Leistungsrichter gibt Anweisung zu Beginn einer Übung. Alles weitere, wie Wendungen, Halt, wechseln der Gangart usw. wird ohne Anweisung des Leistungsrichters ausgeführt. Es ist jedoch dem Hundeführer gestattet, diese Anweisung vom Leistungsrichter zu erfragen.
Das Loben des Hundes ist nach jeder beendigten Übung erlaubt. Danach kann der Hundeführer eine neue Grundstellung einnehmen. Zwischen Lob und Neubeginn ist ein deutlicher Zeitabstand (ca. 3 Sek) einzuhalten. Zwischen den Übungen muss der Hund bei Fuß geführt werden.

Leinenführigkeit
(Hörz. "Fuß") 15 Pkte Zum Schema der Leinenführigkeit


Freifolge
(Hörz. "Fuß")  15 Pkte Zum Schema der Freifolge  

Sitz aus der Bewegung
(Hörz. "Fuß" und "Sitz")  10 Pkte


Ablegen in Verbindung mit Herankommen
(Hörz. "Fuß", "Platz", "Hier oder Name des Hundes" und "Fuß")  10 Pkte


Ablegen unter Ablenkung
(Hörz. "Platz", und "Sitz")  10 Pkte Zu Beginn der Unterordnung eines anderen Hundes legt der Hundeführer seinen Hund an einem vom Leistungsrichter angewiesenen Platz aus der Grundstellung ab, und zwar ohne die Führleine oder sonst einen Gegenstand bei ihm zu belassen. Der Hundeführer entfernt sich 30 Schritte. Der Hundeführer steht mit dem Rücken zum Hund. Der Hundeführer darf dabei den Vorführplatz nicht verlassen. Während der Ablage hat der Hund ruhig liegen zu bleiben. Auf Richteranweisung tritt der Hundeführer an die rechte Seite seines Hundes und nimmt ihn nach vorgegebenen Zeitabstand mit dem Hörz. "Sitz" in die Grundstellung.
Sitzt, steht oder liegt der Hund unruhig oder entfernt sich der Hund bis zu 3 m vom Ablageplatz, erfolgt eine Teilbewertung. Für den in BH vorgeführten Hund ist eine Teilbewertung bei vorzeitigen Verlassen nicht möglich.

Teil 2 Prüfung im Verkehr

Die Übungen sollen im öffentlichen Verkehrsraum (Straßen, Wege oder Plätze) mit mäßigen Verkehr durchgeführt werden. Der öffentliche Verkehr darf nicht beeinträchtigt werden. Punkte werden für die gesamte Übung des Teil B nicht vergeben. Für das Bestehen dieser Prüfungsabteilung ist der gesamte Eindruck über den sich im Verkehr bewegenden Hund maßgeblich.

Prüfungsablauf Führigkeit und Verhalten im Straßenverkehr
Auf Richteranweisung begeht der Hundeführer mit seinem angeleinten Hund einen angewiesenen Straßenabschnitt auf dem Gehweg. Der Leistungsrichter folgt in angemessener Entfernung. Der Hund soll an der linken Seite des Hundeführers an lose hängender Leine - mit der Schulter in Kniehöhe des Hundeführers bleibend - willig folgen. Dem Fußgänger- und Fahrverkehr gegenüber soll sich der Hund gleichgültig verhalten.
Auf seinem Weg wird der Hundeführer von einem vorbeilaufenden Passanten (Auftragsperson) geschnitten.
Kurze Zeit später überholt dem Hundeführer ein dicht von hinten vorbeifahrender Radfahrer (Auftragsperson) auf dem Radweg oder der Fahrbahn. Das vorbeifahren hat so zu erfolgen, dass sich der Hund zwischen Hundeführer und vorbeifahrenden Radfahrer befindet. Im Vorbeifahren wird Klingelzeichen gegeben.
Danach macht der Hundeführer kehrt, geht auf den Leistungsrichter zu, bleibt bei diesem stehen, begrüßt ihn mit Handschlag und unterhält sich mit ihm. Der Hund darf hierbei stehen, liegen oder sitzen, hat sich aber ruhig zu verhalten.

Verhalten des Hundes unter erschwerten Verkehrsverhältnissen
Auf Richteranweisung bewegt sich der Hundeführer mit seinem Hund in mitten stärkeren Passantenverkehrs.
Der Hundeführer hat zwischendurch zweimal zu halten. Beim ersten Mal hat sich der Hund auf Hörzeichen zu setzen, beim zweiten Mal erhält er das Hörzeichen "Platz", worauf er sich schnell hinzulegen und liegen zubleiben hat. Innerhalb dieser Übung ist ein kurzes Verweilen an einer Stelle mit außergewöhnlichen Geräuschen einzuflechten (vorüber fahrende Züge an einer Bahnstrecke, durchschreiten einer Unter- oder Überführung bei Zugfahrten, Straßenbahnen usw). Der Hund soll auch im starken Passantenverkehr und bei außergewöhnlich Geräuschen seinem Hundeführer aufmerksam, willig und unbeeindruckt folgen. (Geeignete Örtlichkeiten für diese Übung: belebte Plätze, Bahnhofshallen, Omnibusbahnhöfe usw).
 
Verhalten des kurzfristig im Verkehr angeleinten alleingelassenen Hundes, Verhalten gegenüber Tieren
Auf Richteranweisung begeht der Hundeführer mit angeleinten Hund den Gehweg einer mäßig belebten Straße. Nach kurzer Strecke hält der Hundeführer auf Anweisung des Leistungsrichter und befestigt die Führleine an einem Zaun, Mauerring oder dergleichen. Der Hundeführer begibt sich dann für 2 Min außer Sicht in ein Geschäft oder Hauseingang. Der Hund darf stehen, sitzen oder liegen. Während der Abwesenheit des Hundeführers geht ein Passant (Auftragsperson) mit einem angeleinten Hund in einer seitlichen Entfernung von etwa 5 Schritten am Prüfungshund vorbei. Der alleingelassene Hund soll sich während der Abwesenheit des Hundeführers ruhig verhalten. Den vorbei geführten Hund (keinen Raufer verwenden) soll er ohne Angriffshaltung (starkes zerren an der Leine, andauerndes Bellen) passieren lassen.


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